Hintergrund: Warum die Omnibus-Richtlinie?
Die EU-Kommission hat die Omnibus-Richtlinie als Reaktion auf massive Kritik der europäischen Wirtschaft an der Regulierungslast vorgeschlagen. Insbesondere deutsche Unternehmen und Wirtschaftsverbände (BDI, DIHK, BDA) hatten beklagt, dass die gleichzeitige Umsetzung von CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und EU AI Act einen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand darstelle.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte die Vereinfachungsinitiative im Herbst 2024 an. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Kommission das „Omnibus-Paket", das aus zwei Hauptteilen besteht:
- Omnibus I — Änderungen der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie
- Omnibus II — Weitere Vereinfachungen bei sektorspezifischen Berichtspflichten
Im April 2025 wurde zunächst die „Stop-the-Clock-Richtlinie" im Eilverfahren verabschiedet, die die CSRD- und CSDDD-Fristen vorläufig anhielt. Die endgültige Omnibus-Richtlinie folgte im Laufe von 2025/2026.
CSRD-Änderungen im Detail
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Omnibus-Richtlinie bringt folgende Änderungen:
Neue Schwellenwerte
Die CSRD-Berichtspflicht gilt nun erst für Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: